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   BVerwG, 03.04.1987 - 9 B 23.87   

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BVerwG, 03.04.1987 - 9 B 23.87 (https://dejure.org/1987,9660)
BVerwG, Entscheidung vom 03.04.1987 - 9 B 23.87 (https://dejure.org/1987,9660)
BVerwG, Entscheidung vom 03. April 1987 - 9 B 23.87 (https://dejure.org/1987,9660)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Absetzen ins Ausland als Manifestation einer politischen Opposition - Asylrechtliche Erheblichkeit der Zwangseinweisung von aus dem Ausland zurückkehrenden Eritreern nach Äthiopien - Umfang des Grundrechts auf Asyl

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1987 - 9 B 23.87
    Es ist auch geklärt, daß Maßnahmen, die nicht unmittelbar Leib, Leben oder die persönliche Freiheit bedrohen, ein Asylrecht nur dann begründen können, wenn sie nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen (vgl. z.B. BVerfGE 54, 341 ; Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27).
  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83

    Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen - Mitwirkungspflicht - Asylbewerber -

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1987 - 9 B 23.87
    Aus der Bindung des Revisionsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz folgt notwendig, daß aus revisionsrechtlicher Sicht Beurteilungen, die die Verfolgungsgefahr für bestimmte Fallgestaltungen unterschiedlich einschätzen, alle gleichermaßen beanstandungsfrei sein können (vgl. z.B. Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 147).
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1987 - 9 B 23.87
    Die zu erwartende Klärung von verallgemeinerungsfähigen Tatsachenfragen kann zwar die Zulassung der Berufung nach § 32 Abs. 2 Nr. 1 AsylVfG rechtfertigen (vgl. Urteil vom 31. Juli 1984 - BVerwG 9 C 46.84 - BVerwGE 70, 24 [BVerwG 31.07.1984 - 9 C 46/84]).
  • BVerwG, 07.03.1975 - VI CB 47.74

    Anforderungen an die Bezeichnung einer die Revision eröffnenden Divergenz

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1987 - 9 B 23.87
    Auch damit genügt die Beschwerde nicht den Anforderungen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO, wonach es bei der Abweichungsrüge der Darlegung bedarf, welche bestimmte und verallgemeinerungsfähige Rechtsansicht das Tatsachengericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, die mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht übereinstimmt (st. Rechtspr. vgl. z.B. Beschluß vom 7. März 1975 - BVerwG 6 CB 47.74 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 130).
  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 237.80

    Asylsuchender - Rückkehr in Heimatstaat - Politische Verfolgung -

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1987 - 9 B 23.87
    Es ist auch geklärt, daß Maßnahmen, die nicht unmittelbar Leib, Leben oder die persönliche Freiheit bedrohen, ein Asylrecht nur dann begründen können, wenn sie nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen (vgl. z.B. BVerfGE 54, 341 ; Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27).
  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 286.80

    Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl bei zuvor schon einmal erlittener

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1987 - 9 B 23.87
    Die Beschwerde legt nicht entsprechend den Erfordernissen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO dar, welchen vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 286.80 - (DVBl. 1981, 1096) abweichenden Rechtssatz das Berufungsgericht hinsichtlich des Prognosezeitraums aufgestellt haben soll.
  • BVerwG, 05.06.1984 - 9 C 92.83
    Auszug aus BVerwG, 03.04.1987 - 9 B 23.87
    Die Klägerin macht weiter geltend, das Berufungsgericht weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juni 1984 - BVerwG 9 C 92.83 - (Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 2) ab, weil es eine Verfolgungsgefahr wegen illegalen Auslandsaufenthalts aufgrund Art. 17 B Abs. 1 c des Äthiopischen Sonderstrafgesetzes verneint habe.
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